Vor Ort

Ortsverbände sind Untergliederungen des Kreisverbandes. Im Kreisgebiet können in Orten mit mindestens 7 Mitgliedern Ortsverbände gegründet werden.

Den Ortsverbänden ist die Form ihres organisatorischen Aufbaus freigestellt, inhaltlich sind sie an die politischen Grundsätze des Kreisverbandes gebunden. Die Ortsverbände arbeiten selbständig. Themenbezogen kommt es regelmäßig zur Zusammenarbeit mit dem Kreisverband bzw. mit anderen Ortsverbänden. Neben punktuellen bundes- und landespolitischen Themen liegt der Arbeitsschwerpunkt der Ortsverbände in der Kommunalpolitik.

Grüne Ortsverbände

Grüne und Unabhängige sowie Grün-Alternative Listen in den Gemeinderäten findest du hier.